- Sie zahlen eine einmalige Organisationsgebühr von € 550,– pro BetreuerIn für die Pflege- und Bedarfseinschätzung, die Anmeldung, die Auswahl und Vermittlung sowie die Einführung in Ihren Haushalt.
- Sie bezahlen das Honorar der BetreuerInnen – je nach Pflegestufe.
- Sie übernehmen die Fahrtkosten der BetreuerInnen.
- Sie kommen für Unterkunft und Verpflegung der BetreuerInnen in Ihrem Haushalt auf.
- Für das Erstgespräch berechnen wir lediglich € 100,–
Neben der einmaligen Vermittlungsgebühr stellen wir Ihnen darüber hinaus einmal monatlich einen Service- und Leistungsbeitrag in der Höhe von € 195,– in Rechnung
Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege und Betreuung müssen für Sie und Ihre Angehörigen leistbar sein. Zugleich ist es wichtig, dass die Pflegekräfte für ihre Arbeit gerecht entlohnt werden.
Daher haben wir ein faires Kostenmodell entwickelt, um Ihnen das beste Angebot machen zu können und den Betreuerinnen jene Entschädigung anbieten zu können, die ihnen aufgrund des Umfanges der erbrachten Leistung zusteht. Denn zufriedene BetreuerInnen garantieren die Qualität der Betreuung – und darauf legen wir größten Wert.
Kosten für den 24-Stunden-Senioren-Betreuung
MONATLICHE KOSTEN | |
Das Tageshonorar für eine Betreuer/in beträgt je nach Pflegestufe für Pflegestufe 1 und 2: Pflegestufe 3: Pflegestufe 4: Pflegestufe 5: Pflegestufe 6 und 7: |
€ 55,– € 65,– € 75,– € 85,– € 95,– |
zuzüglich Fahrkosten pro Betreuer/in und Monat | € 180,– |
Monatlicher Verwaltungsaufwand | € 195,– |
Monatlicher Beitrag für die Hausbesuche zur Qualitätssicherung und gesetzlich vorgeschriebener Delegation / Subdelegation durch diplomierte Pflegepersonen | € 150,– |
EINMALIGE KOSTEN: |
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Erstorganisationsgebühr | € 550,– |
Betreuerwechsel (bei Bedarf) | € 200,– |
Berechnungsbeispiel – Pflegestufe 3
Leistungen | Förderungen | Kosten
monatl. |
Personenbetreuer/In
65,– p. Tag (x 28 Tage) |
1.820,– | |
Fahrtkosten An- und Abreise | 180,– | |
Verwaltungsaufwand | 195,– | |
Controlling | 150,– | |
gesamt | 2.345,– | |
Pflegegeld mtl. (Stufe 3) | – 459,90 | |
Zuschuss Bundessozialamt mtl. | – 275,00 | |
Ihre Kosten monatlich | 1.610,10 |
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Eine staatliche Förderung von bis zu € 550,– pro Monat und Pfleger/In ist möglich.
Diese wird ab Pflegestufe 3 (in Niederösterreich bei Demenz bereits ab Pflegestufe 1) und einem Nettoeinkommen (ohne Pflegegeld) unter € 2.500,– gewährt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung (abzgl. Förderung und Pflegegeld) können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Die Pflegegeldstufen im Überblick:
Stufe 1 – Pflegeaufwand über 65 Stunden | € 160,10 |
Stufe 2 – Pflegeaufwand über 95 Stunden | € 295,20 |
Stufe 3 – Pflegeaufwand über 120 Stunden | € 459,90 |
Stufe 4 – Pflegeaufwand über 160 Stunden | € 689,80 |
Stufe 5 – über 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegebedarf | € 936,90 |
Stufe 6 – über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung | € 1.308,30 |
Stufe 7 – über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit | € 1.719,30 |
Sollten Sie mit dem Pflegegeldbescheid nicht zufrieden sein, erhalten Sie durch unser fachliches Personal rechtliche Beratung im Pflegegeldverfahren und bieten wir Ihnen im Zusammenarbeit mit dem Verein JUSB die kostenlose Vertretung im Pflegegeldverfahren vor den Gerichten österreichweit an.
KOSTENRECHNER
Diese Berechnung dient lediglich als Information. Eine genaue Kostenberechnung erhalten Sie im ausführlichen Erstgespräch.